Nehmen
Sie Ihr Recht in Anspruch, ein eigenes Gemeindewappen zu führen.
Alle
Gemeinden sind durch die Kommunalverfassungen berechtigt, eigene
Wappen, Flaggen und - mit Ausnahme von Brandenburg - auch eigene
Siegel zu führen.
Ebenso
wie der Staat und andere Verwaltungsträger müssen sich
auch die Gemeinden mehr denn je nach außen darstellen.
Ein eigenes Wappen kann hierbei eine neue Qualität schaffen
und ein gewisses Selbstbewusstsein und Engagement der Gemeinde zum
Ausdruck bringen.
Gemeindeintern
entwickelt sich ein gelungenes Wappen nach und nach zum Identifikationssymbol
für die Bürger.
Oder um es mit den Worten eines ehrenamtlichen Bürgermeisters
einer kleinen Thüringer Gemeinde zu sagen: "Ein Gemeindewapen
gehört heute einfach dazu."
Wir
denken auch Ihre Gemeinde sollte von Ihrem Recht zur Führung
eines eines eigenen Wappens Gebrauch machen.
Immer mehr Kommunen haben diese Vorteile eines eigenen Wappens erkannt
und sich zur Führung ihres eigenen, ganz speziellen Hoheitszeichens
entschlossen.
Wie
der sicherste Weg zu einem genehmigten Wappen ausschaut, erläutern
wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch ganz genau.
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