kommunalwappen
     

 
   

Von der Idee zum Wappen

Der Weg bis zur offiziellen Verleihung eines Wappens ist ein mehrstufiger komplizierter Prozess, der die Kompetenz des erfahrenen Heraldikers erfordert. Heraldik hat bei weitem nicht nur einen historischen Aspekt. Heraldik vereint Wappenkunde, Wappenkunst sowie Wappenrecht und verlangt die Einhaltung der strengen heraldischen Regeln ebenso wie spezielle Fähigkeiten bei der grafischen Gestaltung.

Folgende Schritte haben sich bewährt und diese Leistungen gehören zu unserem Angebot:

  • Ein Beratungsgespräch in Ihrer Gemeinde zu heraldisch, grafisch und rechtlich zulässigen Motiven.
    Selbstverständlich werden Ihre Motivvorstellungen - soweit heraldisch möglich - berücksichtigt.
  • Die Entwicklung von mehreren genehmigungsfähigen Entwürfen.
  • Die Durchführung der ergänzenden Recherchen sowie der Absprachen mit der begutachtenden Fachbehörde des Landes sowie eine Sinndeutung und Erläuterung oder Beschreibung der Wappenentwürfe.
  • Die Anfertigung aller erforderlichen Wappenzeichnungen auf höchstem künstlerischem Niveau.
  • Die Gestaltung der Gemeindeflagge.
  • Die Vergabe der erforderlichen Nutzungsrechte mit dem Recht der Weitervergabe an Dritte nach § 31 Urheberrechtsgesetz.
  • Die Erstellung bzw. Beschaffung der vom Land geforderten Unterlagen zur Verleihung des Wappens als kommunales Hoheitszeichen.

Zur verlässlichen finanziellen Planung erhalten Sie eine standardisierte, transparente Kalkulation nach dem Vergütungstarifvertrag der Allianz deutscher Designer.
Die genaue Vergütungshöhe erläutern wir Ihnen gern während eines Telefonats oder bei einem unverbindlichen Vorgespräch in Ihrer Gemeinde.

Wir sind mit der Rechtssituation im jeweiligen Bundesland bestens vertraut und begleiten Sie im gesamten Genehmigungsverfahren bis zur endgültigen Bestätigung des Wappens.

 

 
 

 

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