Von
der Idee zum Wappen
Der
Weg bis zur offiziellen Verleihung eines Wappens ist ein mehrstufiger
komplizierter Prozess, der die Kompetenz des erfahrenen Heraldikers
erfordert. Heraldik hat bei weitem nicht nur einen historischen
Aspekt. Heraldik vereint Wappenkunde, Wappenkunst sowie Wappenrecht
und verlangt die Einhaltung der strengen heraldischen Regeln ebenso
wie spezielle Fähigkeiten bei der grafischen Gestaltung.
Folgende
Schritte haben sich bewährt und diese Leistungen gehören
zu unserem Angebot:
- Ein
Beratungsgespräch in Ihrer Gemeinde zu heraldisch, grafisch
und rechtlich zulässigen Motiven.
Selbstverständlich werden Ihre Motivvorstellungen - soweit
heraldisch möglich - berücksichtigt.
- Die
Entwicklung von mehreren genehmigungsfähigen Entwürfen.
- Die
Durchführung der ergänzenden Recherchen sowie der Absprachen
mit der begutachtenden Fachbehörde des Landes sowie eine
Sinndeutung und Erläuterung oder Beschreibung der Wappenentwürfe.
- Die
Anfertigung aller erforderlichen Wappenzeichnungen auf höchstem
künstlerischem Niveau.
- Die
Gestaltung der Gemeindeflagge.
- Die
Vergabe der erforderlichen Nutzungsrechte mit dem Recht der Weitervergabe
an Dritte nach § 31 Urheberrechtsgesetz.
- Die
Erstellung bzw. Beschaffung der vom Land geforderten Unterlagen
zur Verleihung des Wappens als kommunales Hoheitszeichen.
Zur
verlässlichen finanziellen Planung erhalten Sie eine standardisierte,
transparente Kalkulation nach dem Vergütungstarifvertrag der
Allianz deutscher Designer.
Die genaue Vergütungshöhe erläutern wir Ihnen gern
während eines Telefonats oder bei einem unverbindlichen Vorgespräch
in Ihrer Gemeinde.
Wir
sind mit der Rechtssituation im jeweiligen Bundesland bestens vertraut
und begleiten Sie im gesamten Genehmigungsverfahren bis zur endgültigen
Bestätigung des Wappens.
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