kommunalwappen
     

 
   

Grundsätze des heraldischen Stils

Über einzelne Epochen des allgemeinen Kunststils haben sich gewisse allgemeine Grundsätze für die zeichnerische Darstellung in der Heraldik herausgebildet. Dieser sogenannte heraldische Stil wird vor allem durch die Notwendigkeit leichter Erkennbarkeit der Wappen auf große Entfernung und bei starker Verkleinerung geprägt. Daraus lassen sich für die Gestaltung von Kommunalwappen folgende Grundregeln ableiten:

  1. Stilisierung: Vereinfachung und Übertreibung der charakteristischen Kennzeichen der Wappenmotive,
  2. Ausgewogenes Figur-Grund-Verhältnis: d.h. den Raum des Schildes durch die Figur soweit wie möglich auszufüllen; natürliche Größenverhältnisse können vernachlässigt werden,
  3. Kontrast in der heraldischen Farbgebung: heraldische Farbregeln verlangen den Wechsel von Metall und Farbe; nur bestimmte Farben sind zulässig,
  4. Pars pro toto: charakteristische Einzelteile symbolisieren einen umfangreichen größeren Gegenstand,
  5. Keine perspektivische bzw. körperhaft-räumliche Darstellung,
  6. Grafische Prägnanz der Konturen, Lebendigkeit und Präzision der Linie,
  7. Typisierung: unheraldisch ist die Darstellung bestimmter Gegenstände; Heraldik bildet nicht wie Malerei oder Fotografie bestimmte Gegenstände ab, sondern verwendet abstrakte Musterbilder als einheitliche Zeichen,
  8. Keine Verwendung von Buchstaben oder Zahlen,
  9. Anwendung des parallelenfreien gotischen Halbrundschildes.

Die Maßstäbe an die heraldische Stilechtheit sind im kommunalen Wappenwesen durch die Rolle des Wappens als Hoheitszeichen und dem damit verbundenen Anspruch an Funktionalität besonders hoch (z.B. extreme Verkleinerung u.a. in Siegeln).

Mehr dazu: Wappenfibel von Herold

 

 

 
 

 

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