Grundsätze
des heraldischen Stils
Über
einzelne Epochen des allgemeinen Kunststils haben sich gewisse allgemeine
Grundsätze für die zeichnerische Darstellung in der Heraldik
herausgebildet. Dieser sogenannte heraldische Stil wird vor allem
durch die Notwendigkeit leichter Erkennbarkeit der Wappen auf große
Entfernung und bei starker Verkleinerung geprägt. Daraus lassen
sich für die Gestaltung von Kommunalwappen folgende Grundregeln
ableiten:
- Stilisierung:
Vereinfachung und Übertreibung der charakteristischen Kennzeichen
der Wappenmotive,
- Ausgewogenes
Figur-Grund-Verhältnis: d.h. den Raum des Schildes durch
die Figur soweit wie möglich auszufüllen; natürliche
Größenverhältnisse können vernachlässigt
werden,
- Kontrast
in der heraldischen Farbgebung: heraldische Farbregeln verlangen
den Wechsel von Metall und Farbe; nur bestimmte Farben sind zulässig,
- Pars
pro toto: charakteristische Einzelteile symbolisieren einen umfangreichen
größeren Gegenstand,
- Keine
perspektivische bzw. körperhaft-räumliche Darstellung,
- Grafische
Prägnanz der Konturen, Lebendigkeit und Präzision der
Linie,
- Typisierung:
unheraldisch ist die Darstellung bestimmter Gegenstände;
Heraldik bildet nicht wie Malerei oder Fotografie bestimmte Gegenstände
ab, sondern verwendet abstrakte Musterbilder als einheitliche
Zeichen,
- Keine
Verwendung von Buchstaben oder Zahlen,
- Anwendung
des parallelenfreien gotischen Halbrundschildes.
Die
Maßstäbe an die heraldische Stilechtheit sind im kommunalen
Wappenwesen durch die Rolle des Wappens als Hoheitszeichen und dem
damit verbundenen Anspruch an Funktionalität besonders hoch
(z.B. extreme Verkleinerung u.a. in Siegeln).
Mehr
dazu: Wappenfibel von Herold
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